Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere durch den Erwerb, das Halten und Verwalten von Immobilien sowie von Beteiligungen an anderen Unternehmen, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen im Bereich Entwicklung von Unternehmen durch Wissenstransfer sowie im Bereich Steigerung der Produktivität, der Wertschöpfung und des Gewinnes.