Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Unterhalten eines gastronomischen Betriebes, eines Spätkauf-Einzelhandels mit allen branchenüblichen Tätigkeiten, der An- und Verkauf und die Vermittlung von Kraftfahrzeugen sowie Personenbeförderung. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind zugelassen, dürfen jedoch erst nach Vorliegen der Erlaubnis aufgenommen werden.