Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beteiligung an Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, im eignen wirtschaftlichen Interesse und nicht für Dritte, Unternehmensberatung, Erbringen von Dienstleistungen, welche keiner Erlaubnis bedürfen, Betrieb einer Plattform zur Vermittlung von Bestellung von Waren und Dienstleistungen insbesondere aus dem Bereich Gesundheit durch Endverbraucher, einschließlich des Vertriebs sowie der Logistik, einschließlich der Erbringung aller damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, ausgenommen genehmigungspflichtige Geschäfte