Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung und der Vertrieb von Software und erlaubnisfreier Dienst- und Beratungsleistungen in den Bereichen der Online-Dienste für Studenten aus Nicht-EU Ländern während ihres Aufenthalts in Deutschland, insbesondere durch Betreiben einer Plattform, sowie der Verkauf von finanziellen, Versicherungs-, Telekommunikations- und Reiseprodukte. Die Gesellschaft betreibt keine Aktivitäten, die eine Genehmigung nach § 32 KWG erfordern.