Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung, der Vertrieb und die Lieferung von Lebensmitteln für Endverbraucher, Großabnehmer und Großhandel, der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen sowie die Entwicklung und Vermarktung von Marken und Konzepten im Lebensmittel- und Gastronomiebereich, auch unter Beteiligung an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Darüber hinaus ist die Gesellschaft berechtigt, Geschäfte aller Art zu tätigen, soweit ihr dies zur Erreichung des Geschäftszwecks dienlich scheint.