Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen und sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Ferner der erlaubnisfreie Im- und Export sowie der erlaubnisfreie Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere mit Kleidung, Kosmetik und anderen Konsumgütern.