Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Halten, Verwalten und Veräußerung von Beteiligungen und Finanzanlagen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.