Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Mining und der Handel von Kryptotokens sowie die Anlage und Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten von Unternehmensbeteiligungen und Kryptotokens im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte. Tätigkeiten, die einer Erlaubnispflicht nach dem KWG unterliegen, sind nicht Gegenstand des Unternehmens.