Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme anderer Gesellschaften und die Beteiligung an solchen Gesellschaften, auch als persönlich haftende Gesellschafterin, die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Kauf und Verkauf von Immobilien und immobiliengleichen Rechten. Ferner: die Projektentwicklung, Projektfinanzierung und Marketingleistungen sowie strategische Beratung.