Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Kontrolle und Überwachung der Ausührungsplanung, die Bauüberwachung sowie die Bearbeitung von Bauprojekten im Sinne der ingenieurtechnischen Vorbereitung, Planung und Durchführung von Bauvorhaben, die Vergabe von Bauleistungen an Subunternehmer sowie der Einbau genormter Baufertigteile und Dienstleistungen rund um Haus und Gebäude sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.