Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, der Vertrieb und Betrieb von Softwarelösungen, Internetportalen, Web- und Software-Applikationen und Plattformlösungen, insbesondere für die Digitalisierung und den Vertrieb sowie die Verwaltung von Versicherungsprodukten, sowie die Erbringung hiermit zusammenhängender Dienst- und Beratungsleistungen, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist.
Erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht erbracht.