Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Vertrieb und die Vermarktung von digitalen Zahlungslösungen einschließlich E-Geld-Dienstleistungen, die Tätigkeit kann technische Dienstleistungen im Zusammenhang mit Zahlungs- und E-Geld-Dienstleistungen, einschließlich web- oder anwendungsbasierter Technologie, IT-Dienstleistungen, Verwaltungsdienstleistungen und alle damit zusammenhängenden Geschäfte insbesondere auch für verbundene Unternehmen umfassen, ausgenommen hiervon sind Geschäfte, die den Zulassungsvoraussetzungen des Kreditwesengesetzes (KWG) oder des Zahlungsaufsichtsgesetzes (ZAG) oder verwandter Vorschriften unterliegen.