Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung eigenen Immobilienbesitzes, soweit nicht erlaubnispflichtig. Zudem der Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligung und Vermögensanlagen aller Art, ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich sind. Der Handel mit Aktien, Optionsscheinen und Zertifikaten auf eigene Rechnung und nicht für Dritte. Die Beratung im technologischen Bereich, soweit nicht erlaubnispflichtig.