Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Aktiengeschäften und Finanzanlangen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz, primär im Kontext des Einsatzes neuer Technologien, Softwareentwicklung, Cloudbetrieb, E-Commerce und Eigenbetrieb dieser neuen Geschäftsmodelle, sowie direktes oder indirektes Anmieten, Betreiben, Vermitteln und Vermieten von Immobilien und Computerleistungen.