Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erforschung, Entwicklung, Marktforschung, Herstellung, Vermarktung und Vertrieb sowie Handel mit Geräten, Anlagen und Software, insbesondere im Bereich von erneuerbaren Energien, und hiermit in Verbindung stehende Services sowie Beteiligung an, Lizenznahme von und Lizenzvergabe an Unternehmen im In- und Ausland, die zumindest Teile des vorstehenden Gesellschaftszwecks zu ihrem jeweiligen Gegenstand haben.