Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Eingehen, der Erwerb, das Halten, die Pflege und Verwaltung sowie die Verwertung von Unternehmensbeteiligungen und überhaupt die Verwaltung eigenen Vermögens, stets im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte, die Erbringung von betriebswirtschaftlichen Beratungsleistungen, die Veranstaltung von Seminaren, das Verfassen von Schriften und Büchern, der An- und Verkauf von Kunstgegenständen und die Vornahme aller für die Erzielung dieser Zwecke erforderlichen Geschäfte und Maßnahmen, jeweils unter Ausschluss genehmigungspflichtiger Tätigkeiten.