Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Aufbereitung, Veredelung und Handel mit Metallen aller Art, Handel mit recyclebaren Wertstoffen aller Art, Handel mit Transportmedien wie Paletten, Kisten und Boxen, Entsorgung von Gewerbeabfällen und anderen nicht gefährlichen Abfällen, Erbringung von Dienstleistungen jeglicher Art, insbesondere Transport- und Fuhrdienstleistungen.