Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb nach dem Personenbeförderungsgesetz und die Ausführung von Transportleistungen mit Fahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t; Chauffeurdienstleistungen; Vermittlung von Chauffeurdienstleistungen; Ausübung von Transportdienstleistungen jeglicher Art bis 3,5t; Beratung in Transportfragen; Lieferservice; Kfz-Reparaturen; Karosserie- und Lackierarbeiten sowie der An- und Verkauf von Kfz-Teilen und Zubehör.