Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Groß- und Einzelhandel mit Prepaidkarten, Vermittlung von Postpaidverträgen, Verkauf von Mobilfunkgeräten und Mobilfunkzubehör, An- und Verkauf von Elektrowaren, An- und Verkauf von Computer- und Computerzubehör, im Übrigen alles, was den genannten Zwecken sachdienlich ist