Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten, Verwalten und Betreiben eines gastronomischen Betriebes in Form einer Kneipe mit warmer Küche. Außerdem sollen regelmäßig Kultur- und Kunstveranstaltungen in Form von Liveauftritten, Ausstellungen, Performances jeder Art von der Gesellschaft in ihren oder hierfür gemieteten Räumlichkeiten durchgeführt werden. Die Gesellschaft will aktiv am künstlerisch-kulturellen
Leben teilhaben und dieses mitgestalten.