Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Immobilien-Projektentwicklung in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien und ESG-Anforderungen.
Erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere die Rechts- und Steuerberatung sowie Tätigkeiten, die der Erlaubnis nach dem KWG oder dem KAGB bedürfen, sind ausgeschlossen. Tätigkeiten nach § 34c GewO sind beabsichtigt und die Gesellschaft hat eine entsprechende Erlaubnis.