Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI, Entlastungsbetrag nach § 45b SGB Xl., Anmietung und weitervermieten von angemessenem Wohnraum (Wohngemeinschaften) für Pflegebedürftige Menschen, zusätzliche Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen nach § 38a SGB XI (Wohngruppenzuschlag), haushaltsnahe Dienstleistungen, Seniorenbetreuung.