Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die generelle Managementberatung sowie die Erbringung allgemeiner Verwaltungsdienstleistungen, einschließlich der Tätigkeit als Komplementärin sowie damit verbundener Geschäfte, sowie der Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art, ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte, jeweils nur soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist.