Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Forschung, Entwicklung und Vermarktung von Systemen auf dem Gebiet der niederenergetischen Kernreaktionen, Verwertung der durch Forschung und Entwicklung erlangten Patente sowie Verfahren und Know-how, jeweils auf eigene Rechnung.