Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Grund- und Immobilienvermietung im eigenen Namen und im Auftrag von dritten Personen, Immobilienkauf und -Verkauf (auch mittelbar über Beteiligungen) im In- und Ausland, Abwicklung, Planung von Hotel- und Bauprojekten für dritte Personen, An- und Verkauf von Beteiligungen.