Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen, insbesondere Beteiligungen jeglicher Art sowie Immobilien, im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung z. B. nach dem KWG, erforderlich ist. Darüber hinaus kann die Gesellschaft auch Unternehmensberatungsdienstleistungen sowie Geschäftsführungsberatungen für Unternehmen erbringen, an denen sie beteiligt ist sowie für Dritte, soweit diese nicht nach dem KWG oder der Gewerbeordnung erlaubnispflichtig sind.