Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Halten, Verwalten, Erwerben und Veräußern eigener Unternehmensbeteiligungen, inklusive der Mitwirkung an oder die Durchführung von Maßnahmen zur Errichtung, zum Ausbau oder der Übernahme anderer Unternehmen. Planung, Entwicklung, Konzeptionierung und Bewerben noch zu entwickelnder und bereits existierender digitaler Plattformen. Planung und Beratung im Media- und Marketinggewerbe. Vorbereiten von EWeb- und E-Commerce-Auftritten im Internet.