Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vertrieb, Import/Export, Groß- und Einzelhandel sowie Internethandel mit Software, Entwicklung und Produktion von Software, Dienstleistungen und Service in den Bereichen Software und Informationstechnologien;
erlaubnisfreie Marketing-, Consulting- und Vermittlungsleistungen in den Bereichen IT und Computertechnologien, Businessprozesse sowie Businesstechnologien; Werbung für eigene Unternehmen und für fremde Dritte, Abschluss von Werbeverträgen und Verkauf von Werberechten; Gründung/Errichtung von Tochtergesellschaften im In- und Ausland; Übernahme, Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften im In- und Ausland im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte.