Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Unternehmensberatung; Planung, Entwicklung und Ausführung von Bauleistungen; Entwicklung von Konzepten für Hotel- und Gastronomiebetriebe, für Veranstaltungen und für Filmproduktionen sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens.