Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Aufbau und Betrieb einer Internetplattform zur Bereitstellung von Versicherungen und Kaufschutzplänen und für die Verwaltung von Kaufschutz- und Versicherungsansprüchen; die Lizenzierung von Software zur Bereitstellung von Versicherunen und Kaufschutzplänen und für die Verwaltung von Kaufschutz- und Versicherungsansprüchen; die Erbringung von IT-Dienstleistungen zur Bereitstellung von Versicherungen und Kaufschutzplänen und für die Verwaltung von Kaufschutz- und Versicherungsansprüchen; die gewerbsmäßige Vermittlung von Versicherungsverträgen gemäß § 34 d Abs. 1 GewO sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Schadensabwicklung und Reparaturdiensten.