Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Verfolgung ausschließlich und unmittelbar gemeinnütziger Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der Erziehung (§ 52 Nr. 7 AO) und Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Nr. 4 AO). Der Satzungszweck wird verwirklicht durch folgende Maßnahmen: Die Gesellschaft wird Träger einer oder mehrerer Kindertagesstätten. Des Weiteren wird angeboten: Elternberatung, Erziehungsberatung, Elterntrainings sowie Eltern-Kind-Gruppen mit pädagogischer Begleitung/Beratung sowie Elternabendgestaltung und Elternseminare zu verschiedenen Entwicklungsthemen; Ausbildung und Weiterbildung sozialpädagogischer Fachkräfte (Erzieher/innen, Tagesmütter und Tagesväter).