Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Konzeption, erlaubnisfreie Unternehmensberatung und Vertrieb von Softwaredienstleistungen und -produkten in den Bereichen Informationstechnologie, Marketing und Internet sowie nicht zulassungspflichtiger Erwerb, Verwaltung, Verwertung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, sowie Übernahme der Geschäftsführung in anderen Unternehmen. Ausgeschlossen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG).