Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vergabe und Verpachtung von Lizenzen im Bereich Gastronomie. Vermietung und Verpachtung von Gewerbeflächen. Tätigkeit als Franchisegeber in den Bereichen Gastronomie, Unternehmensberatung und Marketing. Vermittlung von Bauleistungen. Projektentwicklung, Projektmanagement. Durchführung von Trockenbau-, Abriss, Sanitär-, Elektro und Sanierungsarbeiten. An- und Verkauf von Baustoffen und Baumaterialien. Beteiligung an anderen Gesellschaften. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz und nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) sind ausgeschlossen.