Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung und Förderung von künstlerischen Karrieren, die Betreuung und Beratung von Künstlern, insbesondere von Autoren, Interpreten und Produzenten im Musik- und Medienbereich im Zusammenhang mit deren künstlerischem und geschäftlichem Wirken, die Beratung von Unternehmen insbesondere im Musik-, Entertainment- und Medienbereich sowie die Erbringung von diversen im Zusammenhang mit der Auswertung von Rechten und künstlerischen Leistungen stehenden Dienstleistungen.