Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Beteiligung an Personen- und Kapitalgesellschaften im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte und die Übernahme der Geschäftsführung dieser Gesellschaften; die Projektierung, Entwicklung und Steuerung von Vorhaben jeder Art und die Beratung von öffentlichen und privaten Einrichtungen; die Koordinierung, Überwachung und Leitung von investiven Maßnahmen jeder Art; insbesondere die Planung und Errichtung sowie der Betrieb von Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien.