Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Vermittlung von Finanzierungen, Versicherungen, Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Vermögens- und Unternehmensberatung, treuhänderische Immobilienverwaltung. Vermittlung von Immobiliendarlehen nach § 34i GewO. Absatzförderung für Dritte, insbesondere in Form der Werbeberatung, der Konzeption von Werbemitteln, der Zusammenstellung und Aktualisierung von Kundenanschriften sowie Vermittlung von Gesprächen und Geschäftsabschlüssen zwischen den Auftraggebern und potentiellen Kunden. Die Entwicklung von Software sowie die Erbringung von Leistungen aller Art auf dem Gebiet der Datenverarbeitung. Handel mit Waren aller Art.