Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Tätigkeit als Bauträger und Baubetreuer für Wohn- und Geschäftsbauten, insbesondere die Entwicklung von Bauprojekten einschließlich der Entwicklung von Finanzmodellen, die Übernahme und Abwicklung von Bauträgergeschäften sowie die technische und wirtschaftliche Baubetreuung und sämtliche hiermit verbundenen Verwaltungsleistungen bei Bauprojekten gleich welcher Art, ferner An- und Verkauf bebauter und unbebauter Grundstücke, deren Vermittlung sowie Haus- und Grundbesitzverwaltungen.