Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen sowie die Verwaltung von eigenem Vermögen aller Art sowie die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung bei anderen Gesellschaften, auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind nicht Gegenstand des Unternehmens.