Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung von Unternehmen zu Innovation, Entwicklung und Management von digitalen Produkten sowie digitaler Transformation, die Beratung von Unternehmen zu Organisation und Technologien der Softwareentwicklung an verteilten Standorten, die Software- und Produktentwicklung als Auftragsfertigung, die Bereitstellung von Software- und Produktentwicklungskapazitäten als Dienstleister sowie die Entwicklung und Vermarktung eigener digitaler Produkte.