Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) die Vermittlung von Dienstleistungen im Bereich der IT-Security,
b) die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der IT-Security, insbesondere die Durchführung von Code-Audits, Penetrationstests, Architekturberatung, Hardwaretests, Schulungen, Begutachtung kryptografischer Systeme und Notfallmaßnahmen,
c) die Forschung und Entwicklung im Bereich der Informatik, Sozialwissenschaften und der Naturwissenschaften,
d) die Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie sowie
e) der Betrieb von Informationsportalen.
Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind zugelassen, dürfen jedoch erst nach Vorliegen der Erlaubnis aufgenommen werden.