Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben eines Hotel- und Beherbergungsunternehmens zur Unterbringung von Touristen, Arbeitskräften, Dienstreisenden und sonstigen Gästen mit angeschlossenem Gastronomiebetrieb sowie die Ausführung von Managementaufgaben im Hotelbereich, die Entwicklung von Hotelkonzepten und die Durchführung von Beratungstätigkeiten auf diesen Gebieten sowie der Betrieb von Speise- und Schankwirtschaften, Catering, Eventmanagement einschließlich damit zusammengehöriger Tätigkeiten, das Zurverfügungstellen von Personal insbesondere Servicekräften und Essensversorgung im Rahmen einer Gemeinschaftsversorgung.