Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Die Planung, Entwicklung und Umsetzung von Markenidentitäten, Kommunikationsstrategien und -konzepten sowie Marketingstrategien und -konzepten; Erbringung von Unternehmens-, Marketings- sowie Softwareberatungsleistungen; der Erwerb, das Halten, das Verwalten und das Verwerten von Beteiligungen an Unternehmen sowie das Erbringen von Dienstleistungen an direkte und indirekte Tochtergesellschaften; der Im- und Export sowie der Handel mit Bekleidung verschiedener Art. Alle Tätigkeiten die einer Genehmigung, insbesondere nach der GewO, dem KWG oder dem KAGB bedürfen, werden nicht ausgeführt.