Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Gründung, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen und Unternehmensgruppen, das Erbringen von Beratungs- und anderen Dienstleistungen für derartige Unternehmen sowie die Übernahme einer Holdingfunktion. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Unternehmen, die sich mit dem Vertrieb, Import, Export, Groß- und Einzelhandel sowie der Entwicklung von Gesundheitsprodukten, Gesundheitsservices und digitalen Plattformen befassen und im Verlagswesen mit Schwerpunkt Gesundheit & Lifestyle.