Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung von Wissenschaft und Forschung; des Umwelt- und Klimaschutzes; der Rettung aus Lebensgefahr; sowie des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke im Sinne von § 52 der Abgabenordung (Gemeinnützige Zwecke).
Dieser Zweck wird verwirklicht durch Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben, Vergabe von Forschungsaufträgen, Sammeln von Daten und Bereitstellung von Nachhaltigkeitsdaten zu Unternehmen, Produkten und Projekten,
Erstellung, Betrieb und Bereitstellung von Applikationen für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben für die Lebensrettung und effizientes Auffinden von Wasserentnahmestellen.