Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Veräußerung, die Entwicklung, die Vermietung und Verpachtung von eigenen und fremden Immobilien sowie die Durchführung aller Geschäfte, die dem Geschäftszweck dienlich sind; ferner die Kurzzeitvermietung und das Management von Ferienimmobilien mit allen Geschäften, die dem Geschäftszweck dienlich sind, unter anderem Gastronomie-, Floristik-, Reinigungsdienstleistungen und dem Handel mit Haushaltswaren, Getränken, Lebensmitteln und Blumen.