Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelprokuramit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
(1)
a) Beschaffung der für die Geschäftstätigkeit der HD-Gruppe erforderlichen finanziellen Mittel, wie Bankfinanzierung, Mezzanine-Finanzierung, Beteiligungskapital
b) Beteiligung an fremden Gesellschaften und Unternehmen.
(2)
Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.
(3)
Die Gesellschaft ist nicht berechtigt zum Erwerb oder zur Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume,
- zurVerfügungdarüber,
- zu entsprechenden Verpflichtungsgeschäften,
mit der Ausnahme des Erwerbs von Grundpfandrechten, im eigenen Namen und aufeigene Rechnung.
(4)
Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, Finanzdienstleistungen zu erbringen, die eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz erfordern.