Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Betrieb eines Schlüsseldienstes, der Rohrreinigung, Gebäudereinigung sowie Online-Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs (Lampen, Haushalts- und Dekoartikel), die Vermittlung von Aufträgen jeder Art, soweit hier nicht ausdrücklich eine behördliche Genehmigung oder Erlaubnis erforderlich ist sowie alle mit diesem Unternehmensgegenstand im Zusammenhang stehenden Geschäfte.