Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung und Begleitung von Unternehmen im Bauwesen bei der Digitalisierung und Ausführung von digital geplanten Bauprojekten, ferner die Erbringung von Planungs-/ Beratungs-/ Forschungs- und Entwicklungsleistungen insbesondere im Bereich Architektur, Städtebau und Design sowie die Beteiligung an Unternehmen, insbesondere die Gründung und Beteiligung an/von Tochterunternehmen im In- und Ausland. Die Berufspflichten nach § 4 des Architekten- und Baukammergesetzes (Berlin) sind stets zu beachten.