Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel und Vertrieb von Textilien und verwandte Geschäfte; Handel und Vertrieb von elektronischen Geräten; Handel und Vertrieb von abgepackten Lebensmitteln und Gewürzen; Handel und Vertrieb von Kosmetik; Handel und Vertrieb von Möbeln und verwandte Geschäfte; Erbringung und Beratung von Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.