Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben eines Cafés sowie eines Ladengeschäfts, in dem insbesondere Lebensmittel (einschließlich Süßigkeiten, alkoholischen Getränken und Tabakerzeugnissen), Kleidung und Assessoires, Taschen, Bücher/Comics und dazugehörige Gegenstände, Kunstwerke, Schmuck, Spielzeug, Ton- und Videoaufnahmen und Sammelobjekte verkauft werden.